Wir als Verein benötigen diese Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz (noch) nicht.
Dem Verein und seinen Mitgliedern und Trainern ist aber sehr daran gelegen, eine Ausbildung von Hund-Mensch-Teams anzubieten, die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Kynologie entspricht und eine Methodenvielfalt in der Ausbildung anbietet, die grundsätzlich mit dem Tierschutzgesetz konform geht, sowie Ethik und Moral beachtet und die Individualität jeder Mensch-Hund-Beziehung einbezieht. Eine Trainerin hat diese Erlaubnis.
Ob die Erlaubnis bzw. der Paragraph 11 und seine Umsetzung ohne einheitliche Vorgaben und Durchführungsbestimmungen gut ist oder eben auch nicht, ob Sinn oder Unsinn und überhaupt Qualitätsmerkmal für ein gutes Training/ einen guten Hundetrainer ist, sei dahingestellt.
Weitere Links zum Gesetzestext und zu Meinungen, Gedanken und Maßnahmen zum § 11, Abs. 1, Nr.8f Tierschutzgesetzes:
Das Tierschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Die Seite der Arbeitsgemeinschaft AG-BU-§11, ein Zusammenschluss namhafter Hundetrainer, Kynologen und Experten:
Arbeitsgemeinschaft Hundetrainer Sachkunde §11
http://sachkunde-hundetrainer.info/
Petition: Hundetrainer fordern einheitliche Umsetzung des §11
Gedanken & Meinungen
Thomas Baumann:
Beste Hunde.de:
http://www.bestehunde.de/erlaubnispflicht-nach-%c2%a711.html
Klartext Hund:
http://klartexthund.blogspot.de/2014/10/nochmal-11-verruckt-machen-von-allen.html?spref=fb